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Bis zu 35 % Ihrer FuE-Kosten zurück vom Finanzamt.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage nach dem FZulG — effizient, rechtssicher und ohne bürokratischen Aufwand.

Das Problem

Warum viele Unternehmen auf bares Geld verzichten

Unbekannte Fördermöglichkeit

Die meisten anspruchsberechtigten Unternehmen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf die Forschungszulage haben.

Komplexes Antragsverfahren

Das FZulG-Verfahren ist zweistufig und erfordert sowohl technische als auch steuerliche Expertise.

Fehlende Ressourcen

Gerade KMU haben selten die internen Kapazitäten, den Antrag korrekt und fristgerecht aufzubereiten.

Die Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage – und wer zahlt sie?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit dem 1. Januar 2020 gilt. Unternehmen jeder Größe und Branche, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren, erhalten einen Teil ihrer förderfähigen FuE-Kosten vom Staat zurück – direkt über ihr Finanzamt.

Der Staat zahlt – über Ihr Finanzamt

Die Zulage wird vom Finanzamt festgesetzt und mit Ihrer nächsten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt sie Ihre Steuerschuld, wird der Rest ausgezahlt.

Rechtsanspruch statt Fördertopf

Kein Wettbewerb um begrenzte Mittel, keine Ausschreibungen, keine Stichtage: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage.

Auch ohne Gewinn

Die Forschungszulage wirkt auch bei Verlusten oder ohne Steuerlast – ideal für Start-ups und wachsende Unternehmen in der Investitionsphase.

Steuerfrei & rückwirkend

Die Zulage selbst ist nicht steuerpflichtig. FuE-Kosten können bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Die Fakten

Zahlen, die für sich sprechen

35 / 25%

Fördersatz für KMU / Großunternehmen

12Mio. €

maximale Bemessungsgrundlage pro Jahr (ab 2026)

4,2Mio. €

maximale Forschungszulage pro Jahr für KMU (ab 2026)

4Jahre

rückwirkend: FuE-Kosten nachträglich beantragbar

Voraussetzungen

Wer ist förderberechtigt und welche Kriterien gelten?

Förderberechtigt sind

  • Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche
  • Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit
  • Einzel- und Mitunternehmer (z. B. Gesellschafter einer GbR) für ihre eigene FuE-Arbeit
  • KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) erhalten den erhöhten Fördersatz von 35 %
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts sowie Unternehmen mit einer offenen Rückforderungsanordnung der EU-Kommission.

Ihr Vorhaben muss FuE im Sinne des Gesetzes sein

Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft dabei fünf Kriterien:

  1. 1

    Neuartig

    Das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse und geht über den Stand der Technik hinaus.

  2. 2

    Schöpferisch

    Es beruht auf originellen, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen.

  3. 3

    Ungewiss

    Es besteht eine wissenschaftlich-technische Unsicherheit – das Ergebnis ist zu Beginn offen.

  4. 4

    Systematisch

    Das Vorhaben folgt einem Plan mit Zielen, Arbeitsschritten und Budget.

  5. 5

    Übertragbar

    Die Ergebnisse sind reproduzierbar und lassen sich dokumentieren.

Typischerweise nicht förderfähig

  • Routinemäßige Weiterentwicklung, Wartung oder Updates
  • Reine Design- oder Layoutänderungen
  • Marktforschung, Vertrieb und Marketing
  • Standardisierte Qualitätskontrollen und Routinetests
  • Anpassung bekannter Lösungen an einzelne Kunden ohne technische Unsicherheit
Förderfähige Kosten

Welche Kosten werden gefördert – und wie viel bekommen Sie?

Die Zulage berechnet sich aus Ihren förderfähigen FuE-Kosten (Bemessungsgrundlage) multipliziert mit dem Fördersatz.

Personalkosten

Gehälter Ihrer Mitarbeitenden für die Zeit, die sie im FuE-Projekt arbeiten.

Eigenleistungen

Einzel- und Mitunternehmer: bis zu 100 € pro Stunde, max. 40 Stunden pro Woche.

Auftragsforschung

70 % der Kosten für beauftragte FuE-Dienstleister in der EU bzw. im EWR.

Abschreibungen

Auf bewegliche Anlagegüter, die für das FuE-Projekt erforderlich sind.

Gemeinkostenpauschale

Zusätzlich pauschal 20 % auf die förderfähigen Kosten, ohne Einzelnachweis – für Projekte, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben.

Fördersätze & Höchstbeträge (ab 2026)

35 %
Fördersatz KMU
25 %
Fördersatz Großunternehmen
12 Mio. €
Max. Bemessungsgrundlage pro Jahr
4,2 Mio. €
Max. Forschungszulage pro Jahr (KMU)

Vereinfachtes Rechenbeispiel

2 Ingenieurinnen, je 80.000 € Gehalt, 50 % ihrer Zeit im FuE-Projekt
80.000 €
+ 20 % Gemeinkostenpauschale (Projektstart 2026)
16.000 €
= Bemessungsgrundlage
96.000 €
Forschungszulage (KMU, 35 %) pro Jahr33.600 €

Beispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihren konkreten Kosten und der Bescheinigung ab.

So funktioniert's

In drei Schritten zu Ihrer Forschungszulage

Analyse

Wir prüfen Ihre FuE-Aktivitäten und identifizieren alle förderfähigen Vorhaben.

Dokumentation

Wir erstellen die technische Beschreibung und alle erforderlichen Unterlagen für die Bescheinigungsstelle (BSFZ).

Einreichung

Wir begleiten den gesamten Einreichungsprozess — von der BSFZ-Bescheinigung bis zur steuerlichen Geltendmachung.

Verfahren & Auflagen

Was Sie beachten müssen

Die Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren. Damit die Zulage sicher fließt, gelten einige Pflichten:

BSFZ-Bescheinigung ist Pflicht

Ohne positive Bescheinigung der BSFZ keine Zulage. Der Antrag ist kostenfrei und kann vor, während oder nach dem Projekt gestellt werden. Die Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

Antrag beim Finanzamt nach Jahresende

Die Zulage wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres elektronisch über ELSTER beim zuständigen Finanzamt beantragt – mit der Bescheinigung und den angefallenen Kosten.

Lückenlose Dokumentation

Nachvollziehbare Stundenaufzeichnungen je Mitarbeitendem und Projekt sowie Belege für Auftragsforschung und Abschreibungen sind zu führen und aufzubewahren.

Keine Doppelförderung

Kosten, die bereits durch andere staatliche Förderungen (z. B. Zuschüsse) finanziert werden, sind nicht nochmals förderfähig. Eine Kombination für unterschiedliche Kosten ist möglich.

Fristen beachten

FuE-Kosten können bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Förderfähig sind Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft die geltend gemachten Kosten – auch im Rahmen späterer Außenprüfungen. Saubere Unterlagen schützen vor Rückforderungen.

Partnerschaft

In Zusammenarbeit mit Nordic Innovators

Business Innovator bietet die FuE-Steuerberatung als zertifizierter Partner von Nordic Innovators an. Nordic Innovators ist ein spezialisierter Dienstleister für Forschungszulagen in Europa mit langjähriger Erfahrung.

Zwischen Business Innovator Beratung GbR und Nordic Innovators besteht eine Kooperationspartnerschaft. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Häufige Fragen

Fragen & Antworten zur Forschungszulage

Allgemeine Informationen zur Forschungszulage, Stand: Oktober 2026. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Kontakt

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